Sicherheitsbeleuchtung – Orientierung im Gefahrenfall
Sicherheitsbeleuchtung soll gewährleisten, dass Personen im Gefahrenfall
ein Gebäude sicher verlassen können, ohne in Panik zu geraten.
Auch Rettungskräften muss der Zugang und die Orientierung im Gebäude
ermöglicht werden.
Die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist in öffentlichen
Gebäuden zwingend erforderlich. Sicherheitszeichen – die laufende
Figur auf grünem Grund – weisen sie deutlich aus.
Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt für die Ausleuchtung von Flucht-
und Rettungswegen. Sie hebt markante Punkte wie Notausgänge, Treppen
und Erste-Hilfe-Stellen hervor. Das Bauordnungsrecht und die Arbeitsstättenverordnung
schreiben für Versammlungs-, Verkaufs- und Beherbergungsstätten
eine Sicherheitsbeleuchtung vor. Das gilt auch für Rettungswege
in Arbeitsstätten und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Keine Panik
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